Grenzgänger

Grenzgängerversicherung – Die sichere private Alternative

Kreuz

Optionen für Grenzgänger – Liechtenstein und Schweiz

In Liechtenstein oder in der Schweiz beschäftigte Grenzgänger sind grundsätzlich auch dort sozialversichert.

Sie können sich jedoch von der obligatorischen Krankenversicherung in Liechtenstein oder in der Schweiz befreien lassen, wenn sie einen gleichwertigen Versicherungsschutz in Österreich haben und diesen bei den zuständigen liechtensteinischen oder Schweizer Behörden nachweisen.

Diese Option muss innerhalb von drei Monaten ab dem Beginn einer (neuen) Beschäftigung in Liechtenstein oder in der Schweiz wahrgenommen werden. Als Versicherungsschutz kommen außer der Selbstversicherung bei der ÖGK grundsätzlich auch private österreichische Krankenversicherungen in Frage. Der Versicherungsschutz muss jedoch nachweislich gleichwertig sein. Die Gleichwertigkeit wird von den liechtensteinischen und Schweizer Behörden geprüft.

Bei der Selbstversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Versicherungsbedingungen und Leistungsumfang durch Gesetz vorgegeben, und es liegt Gleichwertigkeit jedenfalls vor.

Bei der privaten Krankenversicherung handelt es sich um eine vertragliche Regelung, die von den Vertragsteilen, also dem Versicherungsunternehmen und dem Grenzgänger, frei gestaltet werden kann.

Die Ausnahme von der obligatorischen Versicherung in Liechtenstein oder in der Schweiz gilt bis zur Beendigung der Grenzgängerbeschäftigung. Ein späterer Wechsel von der einmal gewählten privaten Krankenversicherung in die ÖGK-Selbstversicherung (während des aufrechten Dienstverhältnisses) ist allerdings nicht möglich!

Zu diesem Thema beraten wir Sie gerne persönlich und zeigen Ihnen „Rundum“-Lösungen, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus gehen.

Gerne können Sie sich die folgenden Tarifblätter herunterladen. Die Passwörter erfragen Sie bitte unter office@salizzoni.at.